Stornierungsbedingungen

Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt: bis zu 42 Tage vor dem Anreisetag keine Stornokosten bis zu 1 Monat vor dem Anreisetag 50% des vereinbarten Mietpreises, bis zu 2 Wochen vor dem Anreisetag 80% des vereinbarten Mietpreises bis 1 Woche vor Anreisetag 90% des vereinbarten Mietpreises ab 6 Tage vor Anreisetag oder bei Nichtanreise 100 % des vereinbarten Mietpreises. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

Rücktritt durch den Vermieter:

Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber sowie anderen nicht zu vertretenden Umständen, welche die Erfüllung unmöglich machen) beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen. Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.